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Über uns

Reklamationsordnung

REKLAMATIONSORDNUNG

der Gesellschaft UNCS a.s., mit Sitz 1623/13a, Uhříněves, 104 00 Praha 10, Tschechische Republik, Ident.-Nr.: 25738011, eingetragen im beim Stadtgericht in Prag geführten Handelsregister, Abschnitt B, Einlage 5794.

I.

Diese Reklamationsordnung regelt das Vorgehen des Verkäufers, der Gesellschaft UNCS a.s. (im Weiteren auch „Verkäufer“), und eines Verbraucherkäufers bei der Reklamation von Ware, die per e-Shop des Verkäufers verkauft wurde und bei der Geltendmachung der Rechte des Käufers aus mangelhafter Erfüllung.

Diese Reklamationsordnung ist untrennbarer Bestandteil der Geschäftsbedingungen für den elektronischen Shop des Verkäufers und kommt beim Verkauf von Ware per e-Shop des Verkäufers zur Anwendung.

II.

Prävention der Entstehung von Mängeln

Die Gesellschaft UNCS a.s. empfiehlt ihren Kunden vor dem Kauf einer konkreten Warenart sorgfältig abzuwägen, zu welchem Zweck sie diese verwenden werden, und sich solche Ware auszuwählen, welche für die von ihnen gewünschte Nutzungsintensität bestimmt ist, da eine unpassende oder übermäßige Nutzung nicht zu beseitigende Mängel verursachen kann, für die der Verkäufer nicht verantwortlich ist.

Bekleidung:

Zum Zwecke der Erhaltung einer hohen Qualität der Ware während ihrer gesamten Lebenszeit ist es nötig, dass die getragene Ware die richtige Größe hat, in Übereinstimmung mit dem Zweck genutzt wird, zu dem sie hergestellt wurde, und durch schonendes Waschen ordentlich gepflegt wird, unter Nutzung geeigneter Reinigungs- und Pflegemittel, mit der richtigen Trocknungsweise, und dass sie eventuell zur Reinigung einer geprüften Reinigungsfirma übergeben wird. Die Materialien, aus denen die Ware hergestellt wurde, sind auf dem Etikett des Produkts oder in einem beiliegenden Flugblatt spezifiziert, wo auch eine Empfehlung für die richtige Pflege der Produkte zu finden ist.

Schmuck:

Schmuck muss immer vor dem Schlafen, dem Saubermachen, dem Sport, dem Kochen, einem Bad, manueller Arbeit oder anderen Tätigkeiten, bei denen er beschädigt werden könnte, an einem trockenen und sauberen Ort abgelegt werden. Ideal ist es, Schmuck direkt vor dem Verlassen des Hauses anzulegen und sofort nach der Ankunft zuhause abzunehmen. Vermeiden Sie den Kontakt von Schmuck mit Wasser oder chemischen Rückständen, z.B. in Spülmitteln oder Parfums und Körperkosmetik. Vermeiden Sie bei flachen, gestanzten, festen und geschliffenen Kettchen ein starkes Biegen. Legen Sie Schmuck in einem Schmuckkästchen, Beutel oder einer Schachtel mit weichem Innenbereich ab, am besten jedes Schmuckteil einzeln.

 

Schmuck, und hier insbesondere dessen Silberteile, dürfen nur mithilfe von Lösungen und Textilien, die speziell dafür bestimmt sind, nach deren Gebrauchsanleitung gereinigt werden, bzw. sollten zur Reinigung einem Juweliergeschäft übergeben werden. Bei Bearbeitungs- oder Reparaturbedarf des Schmucks muss ein Fachmann kontaktiert werden; wenden Sie bei Schmuck keine rohe Gewalt an.

 

Für eine Verbesserung des Aussehens und die Erhöhung ihrer Haltbarkeit werden manche Schmuckstücke bzw. deren Silberteile durch galvanische Operationen behandelt (insbesondere Rhodinieren), dennoch kann ein Schmuckstück auf eine ungeeignete Umgebung mit dem Verlust des Glanzes, der Farbe, einer Schwärzung der Oberfläche usw. reagieren. Daher muss das Schmuckstück durch rechtzeitiges Ablegen vor einer mechanischen Beschädigung oder vor der Wirkung von Chemikalien geschützt werden. Zur Schwärzung von Silber kann es auch durch den Einfluss einer Veränderung des pH-Werts durch Körperschweiß kommen, daher empfehlen wir Schmuck bei größerer physischer Belastung oder bei Erkrankung abzulegen. Eine Schwärzung ist ein natürlicher Prozess von Silber, beim üblichen Tragen kann dieser nicht vollkommen verhindert werden, es handelt sich nicht um einen Produktionsmangel.

 

III.

Qualität der Ware bei Übernahme

Der Verkäufer ist dem Käufer dafür verantwortlich, dass die verkaufte Sache bei der Übernahme keine Mängel hat. Insbesondere ist der Verkäufer dem Käufer gegenüber dafür verantwortlich, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer die Sache übernimmt, die Sache die Eigenschaften  hat, welche die Parteien vereinbart haben, und wenn eine Vereinbarung fehlt, solche Eigenschaften, welche der Verkäufer beschrieb oder welche der Käufer angesichts des Charakters der Ware und auf Basis einer von mit dieser durchgeführten Werbung erwarten konnte, dass sich die Sache zu dem Zweck eignet, welche der Verkäufer für seine Verwendung angibt oder für den eine Sache dieser Art gewöhnlich benutzt wird, dass die Sache der Qualität oder der Ausführung nach dem Vertragsmuster oder der Vorlage entspricht, wenn die Qualität oder die Ausführung gemäß Vertragsmuster oder Vorlage bestimmt wurde, dass die Sache in der entsprechenden Menge, dem Maß oder Gewicht ist und dass die Sache den Anforderungen der Rechtsvorschriften entspricht.

 

IV.

Geltendmachung einer Reklamation

Der Käufer ist berechtigt ein Recht wegen eines Mangels geltend zu machen, welcher bei der Ware innerhalb von 24 Monaten nach Übernahme auftritt. Die Reklamation muss ohne unnötigen Verzug geltend gemacht werden, sobald der Mangel an der Ware festgestellt wird.

Rechte aufgrund von Mängeln können nicht geltend gemacht werden, wenn der Mangel der Ware nur in einer Abnutzung der Sache besteht, die durch deren übliche Nutzung verursacht wurde, oder wenn sie sich aus dem Charakter der Sache ergibt. Die Rechte aus mangelhafter Erfüllung stehen dem Käufer nicht zu, wenn der Käufer vor Übernahme der Sache wusste, dass die Sache einen Mangel hat, wenn der Käufer den Mangel selbst verursachte oder wenn ein äußeres Ereignis den Mangel verursachte. In solchen Fällen geht es insbesondere um Mängel, die infolge einer falschen Nutzung im Widerspruch zum Zweck, für welchen die Ware bestimmt ist, oder infolge einer unfachmännischen Reinigung (bei Bekleidung die Verwendung eines falschen oder schlechten Waschmittels, die Nichteinhaltung der festgelegten Wasch- und Trocknungsverfahren usw., im Falle von Schmuck die Verwendung eines ungeeigneten Reinigungsmittel oder Reinigungsverfahren usw.), durch unzureichende Pflege oder auch infolge eines falschen Eingriffs oder einer Beschädigung durch den Nutzer oder durch eine dritte Person entstanden. Bei Schmuck geht es insbesondere um Mängel, die sich in Oxidation, Schwarzfärbung von Silber, Scheuern, Abrieb durch Rhodinieren, Materialverlust, Verkratzen, Durchreißen, Brechen des Schmucks, Deformationen, Ausweitung von Ösen, Verlust eines Schmuckteils, Ausreißen des Gewindes, Brechen von Steinen oder anderen verwendeten Materialien, ausdrücken.

 

Der Verkäufer ist nicht für Mängel verantwortlich, die an der Ware später als 24 Monaten nach Übernahme auftreten. Bei einer Reklamation, die nach Ablauf diese Frist geltend gemacht wird, ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass die Mängel an der Ware vor deren Ablauf aufgetreten sind.

 

Wenn der Schaden an der Sache im Verlauf von sechs Monaten ab Übernahme auftritt, wird nach Bürgerlichem Gesetzbuch angenommen, dass die Sache schon bei Übernahme mangelhaft war. Der Verkäufer weist jedoch darauf hin, dass sich aus dem vorhergehenden Satz, welcher die Regeln für die Beweislast in einem eventuellen Gerichtsverfahren bestimmt, nicht ableiten lässt, dass jegliche in dieser Frist geltend gemachte Reklamation automatisch als berechtigt anerkannt wird. Reklamierte Ware wird ordentlich untersucht, und wenn der Verkäufer zu dem Schluss kommt, dass es sich nicht um einen Mangel handelt, aus dem er eine Verpflichtung hat, hindert ihn die angeführte Bestimmung nicht daran, die Reklamation abzulehnen.

 

Ware muss zur Reklamation sauber, d.h. unbenutzt oder eventuell gewaschen, und allgemein hygienisch einwandfrei, vorgelegt werden.

Per e-Shop gekaufte Ware muss für eine Geltendmachung einer Reklamation auf Kosten des Käufers an die Adresse UNCS a.s., e-shop, Bečovská 1623/13a, Uhříněves, 104 00 Praha 10, Tschechische Republik, zugestellt werden. Zur Beschleunigung des Prozesses wird empfohlen, dass der Käufer zusammen mit der Anzeige der Reklamation auch eine Kopie der vom Verkäufer ausgestellten Rechnung und ein ausgefülltes Reklamationsblatt einsendet, welches er hier zum Herunterladen findet.

Der Verkäufer nimmt eine Reklamation von Ware, die per e-Shop gekauft wurde, auch in allen seinen Verkaufsläden an. Eine Liste dieser Läden ist auf den Seiten des e-Shops an der Adresse http://www.uncs.eu/prodejny angegeben. In Partnerläden, die von Geschäftspartnern des Verkäufers betrieben werden, werden Reklamationen nicht angenommen. Bei einer Reklamation im Laden ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass er die reklamierte Ware im e-Shop UNCS a.s. gekauft hat, und dies am besten mit dem Kaufbeleg (der Rechnung).

Der Verkäufer empfiehlt den Käufern, die zum Umtausch bestimmte Ware per Einschreiben oder so auf andere Weise zu senden, dass die Sendung im Verlauf der Beförderung verfolgt werden kann und die Sendung versichert ist. Damit können Komplikationen im Falle einer Verzögerung oder eines Verlusts der Sendung bei der Beförderung vermieden werden.

Die Ware muss so geeignet verpackt werden, dass es während des Transports nicht zu deren Beschädigung kommen kann.

Bei der Geltendmachung der Reklamation beschreibt der Käufer den Mangel der Ware und wählt den Anspruch aus mangelhafter Erfüllung. Der Verkäufer macht den Kunden darauf aufmerksam, dass Ware, die zur Reklamation gegen Nachnahme eingesendet wird, nicht angenommen wird. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet Ware zur Reklamation anzunehmen, die von einer anderen Person gekauft wurde.

Der Verkäufer bestätigt dem Käufer, wann er das Recht geltend machte, was der Inhalt der Reklamation ist und welche Art der Lösung der Reklamation der Kunde wünscht.

Der Verkäufer entscheidet über die Reklamation sofort, in komplizierten Fällen innerhalb von drei Arbeitstagen. Zu dieser Frist wird nicht die Frist gerechnet, die gemäß Art des Produkts oder der Dienstleistung für eine fachgemäße Beurteilung des Mangels angemessen ist. Die komplette Reklamation wird ohne unnötigen Verzug erledigt, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Geltendmachung der Reklamation, wenn der Verkäufer mit dem Käufer keine längere Frist vereinbart. Ein ergebnisloses Ablaufen dieser Frist wird als markante Vertragsverletzung betrachtet und der Käufer kann in einem solchen Fall jeden der Ansprüche aus Mangel geltend machen, auch wenn ihm dieser bis zu dieser Zeit nicht zustand.

 

Der Verkäufer gibt dem Käufer eine Bestätigung über die Erledigung der Reklamation und über deren Dauer, eventuell eine schriftliche Begründung bezüglich der Ablehnung der Reklamation.

 

Im Falle einer begründeten (berechtigten) Reklamation verlängert sich die Frist für die Geltendmachung der Rechte aus mangelhafter Erfüllung um die Frist, die dem Zeitabschnitt von der Geltendmachung der Reklamation bis zum Augenblick der Verständigung über deren Erledigung entspricht.

 

Wenn die Reklamation durch Umtausch der mangelhaften Ware gelöst wird, läuft für die umgetauschte Sache nicht eine neue 24-monatige Frist für die Rechte aus mangelhafter Erfüllung, sondern es läuft die Frist gemäß ursprünglichem Kauf weiter.

 

Im Falle einer begründeten (berechtigten) Reklamation hat der Käufer das Recht auf die Begleichung der notwendigen Kosten, welche er zweckmäßig bei der Geltendmachung der Rechte aus mangelhafter Ware aufwendete; dieses Recht muss bei Verkäufer spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist für die Geltendmachung der Rechte aus dem Mangel geltend gemacht werden.

 

Eine eventuelle Entscheidung über eine Ablehnung der Reklamation ist endgültig und wird nicht weiter verfolgt, da von Seiten des Verkäufers mit der Beurteilung der Reklamation und der Mitteilung seiner Stellungnahme an den Käufer sämtliche gesetzlichen Anforderungen der Parteien an die Erledigung der Reklamation erfüllt wurden. Wenn der Käufer dennoch darauf besteht, dass seine Reklamation berechtigt war, kann ihm der Verkäufer nur empfehlen, dass er sich an einen unabhängigen Sachverständigen wendet und sich auf seine Kosten ein Fachgutachten ausarbeiten lässt, welches die Ursache der Entstehung der Beschädigung der Ware bestimmt. Wenn sich aus dem Fachgutachten Schlussfolgerungen ergeben, die auf die Möglichkeit der Neubewertung der Reklamation des Käufers zielen, wird sich der Verkäufer weiter mit seiner Reklamation befassen, bzw. übergibt er deren Erledigung der Rechtsabteilung. Im umgekehrten Fall möge der Käufer die Entscheidung über die Ablehnung der Reklamation als definitiv betrachten.

 

V.

Ansprüche aus Mängeln

Wenn es um einen Mangel geht, der beseitigt werden kann, hat der Käufer das Recht, dass dieser kostenlos, zeitig und ordentlich beseitigt wird, und der Verkäufer ist verpflichtet den Mangel ohne unnötigen Verzug zu beseitigen.

Alternativ kann der Käufer in Falle eines behebbaren Mangels der Sache einen angemessenen Preisnachlass vom Kaufvertrag fordern.

Wenn es angesichts des Charakters des Mangels nicht unangemessen ist, kann der Käufer die Lieferung einer neuen Sache ohne Mängel (Umtausch der Sache), oder wenn der Mangel nur einen Teil der Sache betrifft, den Umtausch des Teils fordern. Wenn die Forderung nach Umtausch der Sache oder deren Teils angesichts des Charakters des Mangels unangemessen ist, insbesondere wenn der Mangel ohne unnötigen Verzug beseitigt werden kann, hat der Käufer das Recht auf eine kostenlose Beseitigung des Mangels (nicht jedoch auf Umtausch der Sache oder auf Rücktritt vom Vertrag).

Wenn dem Käufer ein Anspruch auf Umtausch der Sache oder eines Teils dieser entsteht, jedoch dieser Umtausch nicht möglich ist (der Verkäufer verfügt z.B. über keine weiteren Stücke der Ware), kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Der Käufer hat das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass in dem Fall, dass der Verkäufer den Mangel an der Sache nicht beheben kann, wie auch in dem Fall, dass der Verkäufer keine Abhilfe in einer angemessenen Frist verschafft oder dass die Verschaffung der Abhilfe dem Käufer bedeutende Schwierigkeiten verursachen würde.

Im Falle eines behebbaren Mangels der Sache hat der Käufer außer dem Recht auf Beseitigung des Mangels oder einen angemessenen Preisnachlass vom Kaufpreis auch das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn der Käufer die Sache wegen eines wiederholten Auftretens des Mangels nach einer Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordentlich nutzen kann.

Im Falle eines vergeblichen Ablaufs der Frist für die Erledigung der Reklamation hat der Käufer außer dem Recht auf Beseitigung des Mangels oder auf einen angemessenen Preisnachlass vom Kaufpreis auch das Recht auf Umtausch der Sache oder auf Rücktritt vom Kaufvertrag.

VI.

Schlussbestimmungen

Diese Reklamationsordnung verarbeitet die entsprechenden Bestimmungen des tschechischen Gesetzes Nr. 89/2012 Gs., der Bürgerlichen Gesetzbuches, in der Fassung letzterer Vorschriften und des tschechischen Gesetzes Nr. 634/1992 Gs., über den Verbraucherschutz, in der Fassung letzterer Vorschriften. Der Schutz der Verbraucherrechte, welchen die Rechtsordnung gewährt und von dem vertraglich nicht abgewichen werden darf, und welcher im Falle des Nichtbestehens einer Wahl nach tschechischem Recht Anwendung finden würde, wird durch diese Reklamationsordnung nicht berührt.

Wenn es zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zur Entstehung eines Verbraucherstreitfalls aus einem Kaufvertrag kommt, der nicht durch gemeinsame Vereinbarung gelöst werden kann, kann der Käufer einen Antrag auf eine außergerichtliche Lösung eines solchen Streitfalls bei dem dafür bestimmten Subjekt der außergerichtlichen Lösung von Verbraucherstreitfällen einreichen – dieses ist

 

Tschechische Handelsinspektion
Zentralinspektorat – Abteilung ADR
Štěpánská 15
120 00 Praha 2

Tschechische Republik

E-Mail: adr@coi.cz
Web: adr.coi.cz

 

Der Käufer kann ebenfalls die Online-Plattform für die Lösung von Streitfällen nutzen, welche von der Europäischen Kommission an der Adresse http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eingerichtet wurde.

 

Diese Reklamationsordnung nimmt Wirksamkeit zum 29.12.2020 an.